Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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  • 1. Wie individuell kann eine Trauerfeier gestaltet werden?

    Durch bestimmte Elemente wie die Lieblingsmusik, Farben, Fotocollagen und persönliche Gegenstände der Familie und des Verstorbenen ist es möglich, die Aufbahrung oder auch den Ablauf der Trauerfeier sehr individuell zu gestalten. Immer häufiger möchten die Hinterbliebenen selbst tätig werden, z. B. eine Rede halten oder die Urne selbst zu Grabe tragen. Somit wird die Trauerfeier ganz individuell – so wie auch jeder Mensch einzigartig ist.

  • 2. Unterschied zwischen Feuer- und Erdbestattung

    Der Unterschied liegt in der Einäscherung des Verstorbenen und der anschließenden Beisetzung der Urne statt des Sarges. Durch die Einäscherung hat man zudem mehr Zeit bis zum Termin der Beisetzung. Bei Urnen beträgt die Einäscherungsfrist 10 Tage und die Beisetzungsfrist – nach erfolgter Einäscherung – bis spätestens 6 Wochen. Bei Erdbestattungen muss eine Frist von 10 Tagen eingehalten werden. Diese Fristen können aus wichtigen Gründen geringfügig verlängert werden; dafür muss jedoch eine Fristverlängerung durch die Ordnungsbehörde ausgestellt werden.

  • 3. Wo liegt der Unterschied bei den verschiedenen Grabarten?

    Die meisten Friedhöfe bieten Reihen- sowie Wahlgräber für Urnen- und Erdbestattungen an. Reihengräber werden – wie der Name bereits sagt – der Reihe nach vergeben und sind nach Ablauf der Ruhefrist, die in Wesseling 25 Jahre beträgt, nicht verlängerbar. Wahlgräber können nach Rücksprache und unter Begleitung eines Friedhofsmitarbeiters vor Ort ausgesucht werden. Sie können bei Bedarf in 5-Jahres-Schritten verlängert werden und bieten grundsätzlich Platz für weitere Verstorbene. Baumbestattungen werden zunehmend beliebter. Je nach Friedhof besteht auch hier die Möglichkeit. Sie setzen eine Einäscherung voraus. Die Urne wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Im FriedWald oder im Ruheforst Hümmel hat man die Möglichkeit, ganz naturnah bestattet zu werden. Hier ist keine Grabpflege oder Grabstein erforderlich, wie es klassischerweise auf Friedhöfen der Fall ist. Auf Wunsch kann eine Plakette am Beisetzungsbaum als Kennzeichnung angebracht werden. Seebestattungen setzen ebenfalls eine Einäscherung voraus. Es gibt Seebestattungen im Beisein der Angehörigen oder stille Seebestattungen. Im Beisein der Angehörigen können Sie zwischen verschiedenen Abfahrtshäfen, Gewässern und einer möglichen Bewirtung an Bord wählen. Anonyme Beisetzungen sind in Wesseling sowohl für Urnen- als auch für Erdbestattungen möglich. Kolumbarium: Nach der Einäscherung wird die Urne in eine Urnenwand eingestellt. Bitte beachten Sie, dass die Details je nach Betreiber variieren und im Voraus abgesprochen werden sollten.

  • 4. Was ist, wenn jemand im Ausland verstirbt?

    Im ersten Schritt organisieren wir die Überführung in die Heimat. Dabei stimmen wir mit Ihnen ab, welcher Weg der einfachste ist, um Sie bestmöglich zu entlasten. Bitte prüfen Sie, ob der Verstorbene bei der ADAC-Plus-Versicherung oder einer anderen Versicherung Mitglied war, die im Trauerfall im Ausland Leistungen übernimmt, und informieren Sie das Bestattungshaus darüber. Bei längeren Überführungsfahrten sollten die entsprechenden Kosten im Voraus geklärt werden. Wir übernehmen die Organisation der notwendigen Formulare für die Überführung, die je nach Land unterschiedlich ausfallen können.

  • 5. Welche Angebote gibt es, wenn die Beerdigung vorbei ist?

    Es gibt verschiedene Formen der Begleitung. Der klassische Weg ist die Trauerbegleitung, die bereits im Trauerfall aktiv wird. Dabei wird individuell geschaut, welcher Bedarf besteht, und das Angebot entsprechend angepasst. Man kann auch Angebote der Kommunen oder der Kirche in Anspruch nehmen. Wir als Bestatter beraten Sie zudem gerne zu Dankkarten, Danksagungsanzeigen und Jahrgedächtnisanzeigen.

  • 6. Bestattung schon vorher planen

    Da es im akuten Trauerfall schwierig sein kann, alle Wünsche festzulegen, ist es ratsam, eine Bestattungsvorsorge mit uns zu treffen. Damit entlastet man seine Angehörigen erheblich, und die Hinterbliebenen haben die Gewissheit, nach den Wünschen des Verstorbenen zu handeln. Eine Vorsorge ist auch sinnvoll, wenn keine Hinterbliebenen vorhanden sind und man seine eigene Bestattung selbst regeln möchte. Vorsorgen können so detailliert gestaltet werden, wie gewünscht. Mit entsprechenden Vollmachten kann man auch die Bestattung für eine andere Person planen. Zudem kann eine Finanzierung über Treuhandkonten vereinbart werden – dies ist nicht verpflichtend, aber eine Entlastung für Angehörige und für einen selbst (siehe Punkt Vorsorge).

  • 7. Kosten einer Bestattung

    Die Kosten können nicht pauschal ermittelt werden, da viele Faktoren eine Rolle spielen. Der Bestatter hat seine eigenen Leistungen, hinzu kommen Kosten des städtischen Friedhofsbetreibers, des Krematoriums, für Blumen, die Trauerkaffee-Location oder ggf. Steinmetzarbeiten. Um eine möglichst genaue Kostenaufstellung zu erhalten, ist ein persönliches Gespräch mit dem Bestatter immer empfehlenswert (siehe Punkt Kosten)

  • 8. Dokumente, die der Bestatter benötigt

    Zur Beurkundung eines Trauerfalles wird der Nachweis des aktuellen Familienstandes benötigt: Ledig: Geburtsurkunde, Verheiratet: Heiratsurkunde, Geschieden: Heiratsurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil, Verwitwet: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des letzten Ehegatten. Darüber hinaus benötigt der Bestatter: Personalausweis, Krankenkassenkarte, Rentennummer der gesetzlichen Rente, ggf. Nummer der Beihilfestelle, Versicherungspolicen, Graburkunde. In der Regel nennt der Bestatter die benötigten Unterlagen nochmals, sobald der Kontakt aufgenommen wurde.

  • 9. Trauerfall zu Hause eingetreten – was tun?

    Kontaktieren Sie einen Arzt, um die Todesbescheinigung ausstellen zu lassen. Das kann der Hausarzt oder der ärztliche Notdienst sein. Informieren Sie auch uns, damit wir Ihnen weitere Hinweise zum Vorgehen geben können. Bevor die ärztlichen Unterlagen ausgestellt sind, darf keine Überführung stattfinden. Dies gilt auch für Fälle, in denen die Kriminalpolizei hinzugezogen wurde; hier muss zur Einbettung ein sogenannter Leichentransportschein vorliegen. Nach spätestens 36 Stunden muss laut Gesetz eine Überführung erfolgen.

  • 10. Aufbahrung zu Hause – geht das?

    Ja, eine persönliche Verabschiedung ist auch im Zuhause des Verstorbenen möglich. Der Bestatter bereitet alles vor und klärt das Notwendige – z. B. mit dem Ordnungsamt – für Sie ab. Ratsam ist es jedoch, den Verstorbenen zunächst ins Bestattungshaus zu überführen, um entsprechende hygienische und ästhetische Maßnahmen treffen zu können, damit der Abschied würdevoll und angenehm gestaltet wird.

  • 11. Kann eine Urne mit nach Hause genommen werden?

    Grundsätzlich gilt in Deutschland – im Gegensatz zu anderen Ländern – die Bestattungspflicht. Diese besagt, dass alle Urnen innerhalb der 10-Tages-Frist beigesetzt werden müssen. Es ist jedoch möglich, die Urne bis zum Zeitpunkt der Beisetzung zu Hause zu behalten, um Abschied zu nehmen.

  • 12. Umbettungen nach der Beisetzung

    Die Umbettung eines Sarges oder einer Urne muss vom Friedhofsamt genehmigt werden und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. im Sinne einer Familienzusammenführung, erfolgen. Dafür erhebt das Friedhofsamt Gebühren für den Aufwand, und die neue Grabstätte muss neu erworben werden.

  • 13. Was passiert mit Blumenschmuck nach der Trauerfeier?

    Die Blumen werden zunächst für die Trauerfeier mit der Urne oder dem Sarg aufgebahrt. Nach der Trauerfeier und Beisetzung werden sie auf die geschlossene Grabstätte gelegt. Bitte beachten Sie, dass bei einer Sarggrabstätte mehr Platz vorhanden ist als bei einer Urnengrabstätte. Es ist daher ratsam, die Blumenwünsche entsprechend anzupassen, damit die Gestecke schön arrangiert werden können. Bei anonymen Bestattungen werden die Blumen – nach Entfernung der beschrifteten Schleifen – auf der vorgesehenen Ablagestelle niedergelegt.

  • 14. Welche Möglichkeiten zu Erinnerungsschmuck gibt es?

    Es besteht die Möglichkeit, aus einem Fingerabdruck individuelle Schmuckstücke anfertigen zu lassen. Wichtig ist, dass die Qualität des Fingerabdrucks gut und der Abdruck ausreichend scharf ist, damit der Hersteller damit arbeiten kann. Ebenso kann aus 5 Gramm Asche oder 5 Gramm Haaren ein Erinnerungsdiamant hergestellt werden. Unter chemischen Prozessen entsteht so ein echter Diamant, der zu Schmuck weiterverarbeitet oder unverarbeitet aufbewahrt werden kann.